Wussten Sie schon, welche Steuerdaten von Ämtern und Behörden regelmäßig elektronisch an die Finanzbehörden übermittelt werden?

Die Bundesregierung antwortete auf eine Anfrage der Bundestagsabgeordneten Dr. Birgit Reinemund (FDP) wie folgt:

  • Die Träger der gesetzlichen Krankenversicherung übermitteln seit 2010 die Höhe der Beiträge zur Basiskranken- und gesetzlichen Pflegeversicherung, wenn eine entsprechende Einwilligung des Steuerpflichtigen vorliegt.
  • Die zuständigen Stellen des Riester-Verfahrens übermitteln seit 2002 die Daten zur Überprüfung der Gewährung der steuerlichen Förderung sowie zur Ermittlung des Mindesteigenbeitrags an die Finanzverwaltung.
  • Die Träger der gesetzlichen Rentenversicherung übermitteln seit 2005 elektronisch die geleisteten Rentenzahlungen an die Finanzverwaltung.
  • Die Träger von Sozialleistungen (Bundesagentur für Arbeit, die Krankenkassen, Elterngeldstelle und Berufsgenossenschaften) übermitteln elektronisch seit 2011 gewährte Lohn- oder Entgeltersatzleistungen (Elterngeld, Arbeitslosengeld, Kurzarbeitergeld, Insolvenzgeld, Krankengeld, Verletztengeld.

Wir empfehlen dringend die von der Finanzverwaltung elektronisch übernommenen Werte zu überprüfen, da nicht ausgeschlossen werden kann, dass aufgrund von Übermittlungsfehler, Datenbankproblemen, etc. falsche Beträge der Besteuerung unterworfen werden.