Laut BMF-Schreiben vom 29.10.2021 hat die Finanzverwaltung kleinen Photovoltaikanlagen-Betreibern ermöglicht, von einer Vereinfachungsregelung Gebrauch zu machen. Unter bestimmten Voraussetzungen wird auf eine zukünftige Einkommensteuer-Erklärung verzichtet, wodurch die Steuerbelastung reduziert wird.
Um diese Vereinfachungsregelung in Anspruch zu nehmen, muss ein entsprechender Antrag bis spätestens 31.12.2022 beim zuständigen Finanzamt gestellt werden.

Sprechen Sie uns gerne an, wir helfen Ihnen gerne weiter, beraten Sie über eine Inanspruchnahme dieser Vereinfachungsregelung und stellen bei Bedarf den erforderlichen Antrag bei Ihrem Finanzamt.