Das Bundesverfassungsgericht erklärte im Jahre 2018 die Grundsteuer in ihrer bisherigen Form für gesetzeswidrig, da der bislang von den Finanzämtern berechnete Wert der Grundstücke und Gebäude auf veralteten Zahlen beruhte. Als Reaktion darauf, wurde von Bundestag und Bundesrat 2019 eine Grundsteuerreform verabschiedet.
Diese Reform greift ab dem Jahr 2025, für das Jahr 2022 ist jedoch eine Feststellung der Werte durch die Finanzämter vorgesehen.

Die Abgabe einer Feststellungserklärung ist für alle Eigentümerinnen und Eigentümer von Grundstücken und Gebäuden, sowie Betrieben der Land- und Forstwirtschaft gesetzlich verpflichtend. Sie ist in elektronischer Form bei der Finanzverwaltung einzureichen und hat in der Zeit vom 01.07. – 31.10.2022 zu erfolgen.

Sprechen Sie uns an, wir unterstützen Sie gerne, beraten Sie zum Neubewertungsverfahren individuell und können auch den Prozess und die Abwicklung mit den Finanzbehörden für Sie übernehmen.