Der amtliche Umrechnungskurs für das Jahr 2015 für Schweizer Grenzgänger beträgt 100 Sfr = 93,50 EUR.

Schweizer Grenzgänger müssen auch weiterhin mit erheblichen Steuernachzahlungen aufrund des hohen Umrechnungskurses rechnen. Es ist daher ratsam, die Steuervorauszahlungen zu überprüfen und bei Bedarf an den gestiegenen Umrechnungskurs anpassen zu lassen. Insbesondere die Aufhebung der Untergrenze kann dazu führen, dass Grenzgänger in die Schweiz mit erheblichen Nachzahlungen aufgrund des veränderten Wechselkurses zu rechnen haben.

Sprechen Sie uns an, wir helfen Ihnen gerne weiter, ermitteln Ihre Besteuerungsgrundlage für das aktuelle Jahr 2016, beantragen die Anpassung Ihrer Vorauszahlungen und unterstützen Sie aktiv bei der Finanzplanung für das laufende Jahr.