Damit das Kindergeld in Zukunft ausgezahlt wird, muss der Familienkasse die eigene Steuer-Identifikationsnummer und die Steuer-Identifikationsnummer des Kindes mitgeteilt werden (mehr).
Neuanträge für Kindergeld müssen die Steuer-Identifikationsnummer bereits enthalten. Eltern, die schon Kindergeld beziehen und die Steuer-Identifikationsnummer im Kindergeldantrag noch nicht angegeben haben, können den Kindergeldbezug sicherstellen, indem sie ihrer Familienkasse die Steuer-Identifikationsnummer im Laufe des Jahres 2016 schriftlich mitteilen. Kindergeldberechtigte werden im Laufe des Jahres 2016 von ihrer zuständigen Familienkasse benachrichtigt, wenn die Steuer-Identifikationsnummer dort noch nicht vorliegen sollte.
Ihre Steuer-Identifikationsnummer bzw. die ihres Kindes finden Sie auf Ihrem Einkommensteuerbescheid, bzw. auf einer Mitteilungsnachricht des Bundeszentralamts für Steuern (BzSt). Sie können auch auf den Seiten des Bundeszentralamts für Steuern (www.bzst.de) eine erneute Zusendung der Steuer-Identifikationsnummer beantragen.