Gutschein über in Euro lautenden Höchstbetrag für Warenbezug ist Sachbezug im Sinne des § 8 Abs. 2 Satz 9 EStG.
Der Bundesfinanzhof entschied mit seinem Urteil vom 11.11.2010, VI R 21/09, dass ein Arbeitgeber seinen Arbeitnehmern Sachbezüge verschafft, wenn er einen Gutschein über einen in Euro lautenden Höchstbetrag für Warenbezüge zuwendet (Bsp. Tankgutscheine, Büchergutschein, etc.). Übersteigt der zugewendete Vorteil 44 EUR nicht, ist die Zuwendung steuerfrei.