Es ist beschlossene Sache. Die E-Bilanz kommt. E-Bilanz auch Steuertaxonomie genannt wird bindend für alle Kaufleute, die Bücher führen und eine Bilanz nach § 4 Abs. 1 oder § 5 EStG erstellen. Die Jahresabschlüsse neben der Gewinnermittlung sind nach amtlich vorgeschriebenem Datensatz elektronisch an die Finanzbehörden zu übermitteln. Grundsätzlich sind die Inhalte von Bilanzen und Gewinn- und Verlustrechnungen für Wirtschaftsjahre zu übermitteln, die nach dem 31.12.2011 beginnen.  

Das Bundesministerium der Finanzen hat allen Steuerpflichtigen eine Übergangsfrist bis 31.12.2012 eingeräumt, so dass für das Jahr 2012 nochmals eine Bilanz in papierform abgegeben werden darf.

Wir raten dennoch dazu, bereits 2012 das Buchungsverhalten auf die neue Taxonomie anzupassen.

Sprechen Sie uns an! Wir helfen Ihnen gerne bei der Einrichtung und Umrüstung Ihrer Finanzbuchhaltung.