Krankentagegeldversicherungsleistungen können steuerfrei sein. Eine Neuigkeit für Sie stellt eventuell auch die steuerliche Neueinordnung der Krankentagegeldversicherung dar. Nach dem Urteil des Bundesfinanzhofs vom 29.04.2009 stellen Beiträge zur Krankentagegeldversicherung, welche vom Arbeitgeber getragen werden, steuerpflichtigen Arbeitslohn dar.

Um festzustellen, in welcher Höhe die Beiträge vom Arbeitgeber getragen wurden, sollten diesbezüglich nähere Auskünfte erteilt werden. Verlangen Sie von Ihrem schweizerischen Arbeitgeber Nachweise über die Reglements zur Krankentagegeldversicherung bzw. wie dieser die Beiträge berechnet und in welcher Höhe sie von ihm getragen werden. Ohne weitere Angaben schätzt das Finanzamt zwischen 1-2% vom Bruttoarbeitslohn hinzu.

Im Gegenzug sind aber Erstattungen vom Arbeitgeber, welche während der Krankheit bezahlt werden in voller Höhe steuerfrei. Hierzu benötigen Sie von Ihrem Arbeitgeber einen Nachweis, wieviele Krankheitstage im entsprechenden Jahr vorlagen.