Nach den Reglements der schweizerischen Pensionkasse ist es zulässig, für Bauvorhaben einen sogenannten Vorbezug zu wählen. Dies kann steuerlich vorteilhaft sein, da der Vorbezug im Jahr der Auszahlung der inländischen Besteuerung unterliegt. Auszahlungen im Jahr 2010 unterliegen dabei wie Rentenzahlungen mit einem Besteuerungsanteil von 60,00% als Sonstige Einkünfte im Sinne des §22 EStG der Besteuerung.

Bsp.: Die Einmalzahlung aus der schweizerischen Pensionskasse beläuft sich zum 10.12.2010 auf 320.000,00 Sfr. Der Empfänger hat im Kalenderjahr 2010 somit 192.000,00 Sfr (60% v. 320.000,00 Sfr) zu versteuern mit seinem individuellen Steuertarif. Die Steuerbelastung beträgt daher im Auszahlungsjahr 2010 etwa 64.419,84 EUR (192.000,00 Sfr * 0,72 [Umrechnungskurs Sfr in 2010] * 46,6% [max. Spitzensteuersatz]).

Eine obligatorische Auszahlung zum Pensionierungsalter unterliegt dem dann gültigen Besteuerungsanteil (ab 2040 beträgt der Besteuerungsanteil 100,00%). Eine sofortige Auszahlung des Vorbezugs kann sich daher steuerlich rechnen. Es muss jedenfalls im Einzelfall geprüft werden, was günstiger für den Beteiligten ist.