Schweizer Grenzgänger erhalten Kindergeld auf Antrag in der Schweiz. Ist der Ehepartner des Grenzgängers nicht, oder nur auf 400-Euro-Basis beschäftigt, kann die Differenzzulage in Deutschland beantragt werden. Der Antrag ist in Deutschland bei der zuständigen Familienkasse (meist bei der Arbeitsagentur) zu stellen.
Die im Bruttolohn enthaltene Kinderzulage ist steuerfrei und wird seit 2007 nicht mehr auf dem Lohnausweis, sondern nur noch in der Anlage vermerkt.

Bitte reichen Sie deshalb für die Bearbeitung Ihrer Steuererklärung immer die Anlage zum Lohnausweis bei uns ein, da nur dann ersichtlich ist, welche steuerfreien Zulagen im Jahresbrutto enthalten sind.